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ERP-Glossar

Alle Fachbegriffe zum Thema ERP-Software leicht verständlich zum Nachschlagen.
Als Auftragsdatenverarbeitung (ADV) bezeichnet man die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister. Die Grundlage für diese Dienstleistung ist ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber, der im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch als „verantwortliche Stelle“ bezeichnet wird. Bekannt ist diese Art der Datenverarbeitung unter anderem durch den Webanalysedienst Google Analytics.
Was ist die DSGVO? Die DSGVO (lang: Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-weit gültige Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen vereinheitlicht. Sie dient dem Schutz personenbezogener Daten und der Gewährleistung eines freien Datenverkehrs innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Der Begriff „Personalstammdaten“ beschreibt alle in einem Unternehmen über das dort angestellte Personal erfassten Daten. Da jeder Datensatz für einen Mitarbeiter eindeutig ist, dienen sie der Identifikation jedes Mitarbeiters. Hauptmerkmal dieser Stammdaten ist deren geringe Änderungsfrequenz.
Ein Berechtigungskonzept ist ein genau definiertes Regelwerk. In diesem sind die Zugriffsrechte auf die Daten und Funktionen eines IT-Systems festgeschrieben. Weiterhin werden im Allgemeinen auch die einzelnen Prozesse beschrieben, die zur Umsetzung des Berechtigungskonzeptes notwendig sind. Dies betrifft zum Beispiel das Anlegen und Löschen von Benutzern und die Vorgaben für die Passworterstellung.
Alle Angaben, die Aussagen über die persönlichen Verhältnisse einer Person machen, gelten als personenbezogene Daten. Dabei ist einzig relevant, dass diese Angaben einer natürlichen Person zuzuordnen sind oder dies zumindest mittelbar möglich ist.
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