Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) überlegen sich genau, ob sie den finanziellen Aufwand eines neuen ERP-Systems auf sich nehmen wollen und können. Neben der Umsetzung kommen schließlich noch Kosten für Prozessanalyse, Sollprozess-Definition und Systemkonzeption auf sie zu.

Problematisch ist dabei besonders, dass ein ERP-Projekt mit Vorleistungen beginnt, die zunächst keinen Gegenwert erzeugen. Ein Lastenheft alleine bringt dem Unternehmen noch keine Vorteile. Manche Unternehmen schrecken schon aus diesem Grund vor der ERP-Einführung zurück.

Viele Entscheider wissen jedoch nicht, dass sie für ERP-Beratungskosten Zuschüsse von EU, Bund und Ländern in Anspruch nehmen können.

Nur Beratung zur ERP-Einführung ist zuschussberechtigt

Eines vorweg: Die eigentliche ERP-Software ist nicht förderberechtigt. Lediglich für die damit verbundenen Beratungsleistungen können Sie Zuschüsse erhalten. Da die technische Umsetzung aber nur einen relativ kleinen Teil der ERP-Einführung ausmacht, wird klar, dass Sie auf diese Weise immer noch den Großteil der Projektkosten gefördert bekommen. Leider ist die Förderlandschaft in diesem Bereich sehr unübersichtlich. Suchen Sie im Internet nach ERP Fördermittel erhalten Sie mitnichten Förderangebote für ERP-Systeme. Stattdessen finden Sie Informationen über das European Recovery Programm (ehemals Marshall Plan) – abgekürzt ebenfalls „ERP“. Einen guten Überblick bietet aber die Förderdatenbank des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).

Zuschüsse: Sowohl vom Bund als auch von den Ländern

Zuschüsse für die Kosten von Unternehmensberatern vergeben dabei sowohl der Bund als auch die einzelnen Länder. Auf Bundesebene ist dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Auf der Website des Amtes finden Sie die entsprechenden Anträge, die seit geraumer Zeit nur noch online eingereicht werden können. Förderfähig sind Unternehmen, die mindestens ein Jahr bestehen und Beratungen zu verschiedenen Themen in Anspruch nehmen möchten – unter anderem zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Je nach Ihrer Situation kann darunter auch eine Beratung zur ERP-Einführung fallen.

Auf Landesebene unterscheiden sich die verfügbaren Fördertöpfe sehr stark von Bundesland zu Bundesland. Hier macht es also Sinn, sich frühzeitig darüber zu informieren, welche Programme an Ihrem Unternehmenssitz angeboten werden. Eine gute Anlaufstelle sind die Investitions- und Förderbanken der einzelnen Länder.

Neben Zuschüssen gibt es noch weitere Förderungsformen, von denen Unternehmen profitieren können – vor allem günstige und langfristige Darlehen. Diese Darlehen können Sie üblicherweise über Ihre Hausbank beantragen. Anbieter der geförderten Kredite ist meist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die unzählige Programme zu den verschiedensten Themen bietet. Neben Darlehen stehen Unternehmen auch befristetet Beteiligungen oder Bürgschaften zur Verfügung, die je nach Situation sinnvoll sein können.

Vor der ERP-Einführung gründlich recherchieren

Das Förderangebot in Deutschland ist komplex und unübersichtlich. Schnell verliert man den Überblick bei all den Angeboten und ihren Einschränkungen. Die Mühe lohnt sich jedoch. Gerade bei kleineren Unternehmen kann die Fördersumme den Ausschlag für ein ERP-System geben. Neben den bereits erwähnten Stellen gibt es noch eine ganze Reihe an Einrichtungen, von denen Unternehmen Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten. Dazu gehören natürlich Behörden (wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen.

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, wenn Sie sich an jemanden wenden, der Erfahrung mit Fördermöglichkeiten für ERP-Systeme hat. Unsere Berater helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Fallstricke bei der ERP-Einführung umgehen, können wir Ihnen unser Whitepaper „Die 8 Todsünden eines ERP-Projekts“ empfehlen. Es erklärt Ihnen detailliert, wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden.